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" Der Förderverein Apicultur e.V. ist aufgrund seiner satzungsgemäßen Aufgabe, der Förderung der Tierzucht und des Tierschutzes nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 14 AO vom Finanzamt Mayen mit Freistellungsbescheid vom 24.05.2018 von der Körperschaftssteuer befreit.
Apicultur e.V. ist berechtigt  Zuwendungsbestätigungen (früher auch Spendenbescheinigungen genannt) auszustellen.

Unsere Bankdaten Lauten:

Apicultur e.V.
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